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Klassenpflegschaft​

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Die Klassenpflegschaft setzt sich aus allen Eltern einer Klasse zusammen. Es werden je zwei Elternteile pro Klasse zum ersten und zweiten Vorsitzenden gewählt. 


Der Klassenpflegschaftsvorsitzende und sein/ihr Vertreter werden auf dem ersten Elternabend des Schuljahres von allen anwesenden Eltern der jeweiligen Klasse für je ein Jahr gewählt. 

 

Hauptsächlich vertreten die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Vertreter die Interessen der Eltern und laden zu regelmäßigen Klassenpflegschaftssitzungen (mindestens eine Sitzung pro Schuljahr) ein. In der Regel unterstützen die Klassenpflegschaftsvorsitzenden die Klasse bei der Organisation von Festen.

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Der Klassenpflegschaftsvorsitzende und sein/ihr Vertreter werden zu der Schulpflegschaftssitzung eingeladen. Diese findet in der Regel einmal pro Schuljahr - meistens im Herbst - statt.

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