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Pius Schule

Förderverein

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Liebe Eltern, 
liebe Freunde der Piusschule,

 

Der „Verein zur Förderung der Piusschule e.V.“ wurde am 27.November 1990 als erster Förderverein einer Grundschule in Rheda-Wiedenbrück gegründet. 

 

Auf dieses langjährige Bestehen sind wir alle sehr stolz. Denn es bedeutet, dass die Zahl der mitwirkenden Eltern beständig von 28 auf 250 angestiegen ist. Und es bedeutet, dass dieser gemeinnützige Verein mit seiner Unterstützung zahlreiche Projekte finanziell und ehrenamtlich unterstützen konnte. Projekte, die der Gemeinschaft aus Schülern, Lehrern und Eltern viele schöne Stunden beschert und Projekte, die dem gemeinsamen Lernen viele Vorteile gebracht haben. 

 

Das grundsätzliche Ziel des Fördervereins „die Piusschule materiell und finanziell zu unterstützen“ wandelt sich zu einem spannenden Prozess, den Schulalltag aktiv von allen Seiten zu durchleuchten und den Kindern, Lehrern und Eltern kontinuierlich den Weg des Lernens und Lehrens abwechslungsreich zu gestalten.

 

Auch in unserem Förderverein spiegelt sich der wohlwollende Dreiklang „Gemeinsam. Füreinander. Miteinander.“ wieder:

 

Gemeinsam mit Ihnen, liebe Eltern, prägen wir das bunte Schulleben unserer Pius-Bonifatius-Schule. Das geschieht zu einem großen Teil durch die vielen ehrenamtlichen Tätigkeiten die gerne miteinander durchgeführt werden. Und das danken wir auch der finanziellen Unterstützung, welche füreinander eingesetzt wird, um genauer zu sein: für unsere Kinder. 

 

Die Beiträge der Mitglieder, die Erlöse aus Veranstaltungen und auch Spenden im kleineren und größeren Rahmen ermöglichen die Förderung unserer Schule und insbesondere Ihrer Kinder. 

 

Projekte wie die Lesewoche oder Anschaffungen beispielsweise von Whiteboards in den Klassenräumen oder neuen Spielgeräten auf dem Pausenhof und im Besonderen das Zirkusprojekt „Tausendtraum“ konnten so realisiert werden. Zudem unterstützt der Förderverein unsere Schule bei der Organisation verschiedener Veranstaltungen, z.B. beim Sommerfest, beim Martinsumzug oder auch mit den Weckmännern zum Nikolaustag.

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Die Kinder an der Pius-Bonifatius-Schule sollen sich auch zukünftig und langfristig an unserer Schule wohlfühlen. Um das zu gewährleisten sind wir auf eine starke Mitgliedschaft angewiesen. Bitte fühlen Sie sich angesprochen und werden auch Sie ein wichtiger Teil unseres Fördervereins.

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Es dankt und grüßt ganz herzlich

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Lukas Huneke (1. Vorstandsvorsitzender)

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Das Team

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Zu dem erweiterten Vorstand des "Vereins zur Förderung der Piusschule e.V." zählen: 

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1. Vorsitzender                                                     2. Vorsitzende

Herr Lukas Huneke                                              Frau Kirsten Scholle                                         

Email: vorstand1.foerderverein@pibo-wd.de      Email: vorstand2.foerderverein@pibo-wd.de

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1. Schriftführerin                                                   2. Schriftführerin

Sabine Eitel                                                          Nadine Schwettmann

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1. Kassiererin                                                       2. Kassierer

Helene Kunau                                                      Christian Piorunneck

      

Beisitzer

Kathrin Vollmer

Kathrin Schulze zum Kley

Jeanette Büscher

Lena Austermann

Julia Splietker

Kordula Thölking

Nicole Ewerszumrode

Simone Heckenkemper

Felix Künne

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Schulleiterin

Frau Janta

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Elternpflegschaftsvorsitzende

Herr Henke

Email: schulpflegschaft@piusschule.de

 

Projekte

 

An dieser Stelle möchten wir uns für die Mitgliedsbeiträge und die zahlreichen Spenden bedanken. Durch sie konnten wir in den vergangenen Jahren folgende große und kleine Projekte und Anschaffungen finanzieren:

 

Randstundenbetreuung:

Organisation

- Durchführung

- Finanzierung 

 

Neue Medien - Anschaffung, Kontrolle und Reparaturen von:

- Whiteboards für die Klassenräume

- Computer für die Medienecken in den einzelnen Klassen 

- Ausstattung des Computerraum und der Software

- Vernetzung der Schulcomputer

 

Leseförderung - Anschaffungen und Aktionen von:

- Büchern für den Unterricht 

- Büchern für die Schülerbücherei
- alle z
wei Jahre stattfindende Lesungen mit bekannten Autoren der modernen Kinderliteratur

 

Materialien für den erweiterten Unterricht - Anschaffung, Kontrolle und Reparatur der
- Instrumente für die Bläserklassen

- Instrumente für den Musikunterricht

- Werkzeuge für den Werkunterricht

- Fahrräder für das Radfahrtraining


Pausenspielgeräte Anschaffung, Kontrolle und Reparatur von:

- Kletterwand

- Kettcars

- Stelzen

- Pedalos

- Basketballanlage

- Klettergerüst

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KlassenräumeAusstattung zum Wohlfühlen durch:

- Gardinen

- Teppiche

- Bänke


Abwechslung des Schulalltags -  Finanzierung von:

- Besuch der Kinderoper Detmold

- Theaterbesuche
- Zirkusprojekt Tausendtraum

- Spendieren von Eis für alle Schüler zur heißen Jahreszeit

- Lautsprecheranlage für große Schulveranstaltungen

 

Vorträge

- Organisation und Finanzierung: 

- Das Lernen lernen mit Frau Adu- Baffour

- Ganzheitliches Lernen mit Frau Karin Orth

- Kinder lernen helfen mit dem DRK
 

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Satzung

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§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung der Piusschule Rheda-Wiedenbrück", nach Eintragung mit dem Zusatz "e.V.". Er hat seinen Sitz in Rheda-Wiedenbrück und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Gütersloh einzutragen. 

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§ 2 Zwecke und Aufgaben

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein hat das Ziel, die Arbeit des Lehrens und Lernens In der Piusschule materiell und finanziell zu unterstützen und die konkreten Lernbedingungen zu verbessern. So sollen z.B. Zuschüsse zu Lehrmitteln besonderer Art gewährt werden, Sonderfahrten der Schulklassen zu Theateraufführungen oder Ausstellungen bezuschusst und Bücher für die Schülerbibliothek angeschafft werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 

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§ 3 Mittel, ihre Beschaffung und Verwendung 

Die zur Erreichung seines Zweckes erforderlichen Mittel erwirbt der Verein durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Überschüsse aus Veranstaltungen. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

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§ 4 Mitgliedschaft

Mitglied kann jeder (natürliche Personen, Personengesellschaften, Vereine und Juristische Personen) werden, der den Verein in seinen Bestrebungen unterstützen will. Der Beitritt ist schriftlich an den Vorstand zu erklären. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist zu jedem Zeitpunkt ohne besondere Frist möglich. Der Ausschluss eines Mitgliedes kann vom Vorstand beschlossen werden, wenn mehr als ein Jahresbeitrag als Rückstand offen steht und eine Zahlung trotz Mahnung nach Ablauf eines Monats nicht erfolgt. Der Ausschluss hat zu erfolgen, wenn ein Mitglied den Zwecken des Vereins zuwider handelt. 

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§ 5 Beiträge 

Der Mindestbeitrag beträgt jährlich EUR 10,00 (in Worten: EURO zehn) und ist am Beginn des Schuljahres bis spätestens zum 1. November fällig. Der fällige Betrag wird durch den Förderverein per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Rücklastschriften erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 7,50. Eine freiwillige Aufstockung des Beitrages durch Spenden liegt im Interesse des Vereins und wird begrüßt. Die Rückzahlung von geleisteten Beiträgen, Spenden und sonstigen Mitteln ist grundsätzlich ausgeschlossen.

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§ 6 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr. 

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§ 7 Vorstand 

Vorstand gemäß § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende. Jeder vertritt den Verein allein. Alle volljährigen Vereinsmitglieder sind stimmberechtigt. 

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Der erweiterte Vorstand setzt sich zusammen aus dem 

1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, 1. Schriftführer, 2. Schriftführer, 1. Kassenwart, 2. Kassenwart 

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Dem erweiterten Vorstand gehören der/die jeweilige Schulleiter/in der Plusschule und der/die Schulpflegschaftsvorsitzende an. Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter einberufen und geleitet. Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Über Vorstandssitzungen und Vereinsversammlungen fertigt der Schriftführer Protokolle an, die vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind. Der Kassenwart führt Buch über alle Einnahmen und Ausgaben und verwaltet das Barvermögen des Vereins. Er leistet Auszahlungen nur auf Anweisungen des Vorsitzenden, bei Beträgen über EUR 102,25 (in Worten: EURO Einhundertzwei 25/100) erst nach Entscheidung des Vorstandes. Er erstattet jährlich der Mitgliederversammlung einen Rechenschaftsbericht. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich ihre Auslagen erstattet. Vorstandswahlen erfolgen jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres. Wiederwahlen sind möglich. 

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§ 8 Rechnungsprüfung 

Die Mitglieder wählen in der Jahreshauptversammlung zwei Kassenprüfer, die eine Überprüfung der Jahresabrechnung durchführen und der Mitgliederversammlung Bericht erstatten. Jährlich Ist der zuerst gewählte Kassenprüfer neu zu wählen. Kein Kassenprüfer darf länger als zwei Jahre nacheinander sein Amt ausüben. 

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§ 9 Mitgliederversammlung 

Jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres findet eine Mitgliederversammlung statt (Jahreshauptversammlung), zu der schriftlich eingeladen wird. Die Ladungen müssen spätestens eine Woche vor dem Termin verschickt sein. Die Einladung hierzu nimmt der Vorstand vor. Alle Vereinsmitglieder oder deren Vertreter über 18 Jahre sind stimmberechtigt. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse über Entlastung und Neuwahl des Vorstandes, wählt die Rechnungsprüfer, beschließt Satzungsänderungen, bestimmt Weisungen an den Vorstand, entscheidet über die Auflösung des Vereins. Sie beschließt in der Regel mit einfacher Mehrheit, bei Satzungsänderungen und Vereinsauflösungen mit 2/3 Mehrheit aller Anwesenden. Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Einberufung mit den erschienenen Mitgliedern beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen, das von zwei Mitgliedern des erweiterten Vorstandes und dem Protokollführer, der von der Versammlung bestimmt wird, zu unterzeichnen ist. 

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§ 10 Auflösung des Vereins 

Die Auflösung kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden, wenn wenigstens die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind. Ist die zuerst einberufene Versammlung nicht beschlussfähig, so ist innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig Ist. Anträge auf Auflösung des Vereins müssen mindestens von 1/3 der Vereinsmitglieder unterzeichnet sein. Der diesbezügliche Antrag kann auch vom Vorstand gestellt werden. In jedem Fall ist ein solcher Antrag umgehend allen stimmberechtigten Mitgliedern bekannt zu geben. Die einzuberufende Mitgliederversammlung kann über den Antrag nur entscheiden, wenn der Antrag den Mitgliedern drei Wochen vorher brieflich mitgeteilt worden ist, wobei es auf die Briefabsendung ankommt. 

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§ 11 Restgelder 

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Rheda-Wiedenbrück als Schulträger, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Die aus Geldern den Vereins angeschafften Sachwerte können der Piusschule nicht entzogen werden. 

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§ 12 Satzungsänderungen 

Satzungsänderungen können von Vorstand oder mindestens 1/3 der Mitglieder beantragt werden. Über Anträge entscheidet die Mitgliederversammlung. 

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§ 13 Inkrafttreten der Satzung 

Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 27. November 1990 beschlossen.

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Rheda-Wiedenbrück, den 15.Mai 2019

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Fotogalerie

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Eisaktion 2017

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Mitgliedschaft

Konzept
Satzung
Team
Aktionen
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Mitglieschaft
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